Initiative

Initiativtext (einfache Anregung)

Der Kanton Bern führt eine kantonale Elternzeit ein, um die Eltern bei der Entwicklung der Beziehung zu ihren Kindern zu unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Bei der Ausgestaltung der Elternzeit im Kanton Bern sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Die kantonale Elternzeit beträgt 24 Wochen. Davon sind je 6 Wochen für jeden Elternteil reserviert, die restlichen 12 Wochen können die Eltern frei unter sich aufteilen.
  • Während der kantonalen Elternzeit erhalten die Eltern einen angemessenen Lohnersatz. Dieser orientiert sich in Bezug auf Höhe und Art an der Mutterschaftsentschädigung.
  • Die kantonale Elternzeit kann von der Geburt des Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten bezogen werden.

Erläuterungen

Elternzeit ist eine bezahlte Auszeit für erwerbstätige Eltern. Ihr Umfang und die Bezugsdauer sind gesetzlich vorgegeben. Arbeitnehmende haben ein Rechtsanspruch auf eine Elternzeit. Die in der Initiative geforderte kantonale Elternzeit ist eine eigenständige Ergänzung zur eidgenössischen Mutterschaftsversicherung. Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung, die in erster Linie eine arbeitsrechtliche und gesundheitsschützende Funktion hat, hat die kantonale Elternzeit einen familienpolitischen Fokus. Sie fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Beziehung zwischen Eltern und Kind sowie die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern.

Dauer und Aufteilung
Die kantonale Elternzeit beträgt 24 Wochen. Davon sind je 6 Wochen für jeden Elternteil reserviert. Die restlichen 12 Wochen können die Eltern frei unter sich aufteilen. Mütter erhalten somit zusammen mit der eidgenössischen Mutterschaftsversicherung mindestens 20 Wochen.

Lohnersatz
Während der Elternzeit erhalten die Eltern einen angemessenen Lohnersatz. Dieser orientiert sich in Bezug auf Höhe und Art an der Mutterschaftsentschädigung. Auf kantonaler Ebene wäre eine tripartite Aufteilung unter Kanton, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen denkbar.

Bezug
Die Elternzeit kann von der Geburt des Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten bezogen werden. Somit steht es den Eltern frei, wie sie die Elternzeit aufteilen. Sie kann sowohl am Stück oder auch verteilt über die ersten Lebensjahre des Kindes bezogen werden.

Form der Initiative
Für die Initiative für eine kantonale Elternzeit wurde die Form einer «einfachen Anregung» gewählt. Statt einem ausformulieren Gesetzestext werden nur die wichtigsten Eckpunkte für die kantonale Elternzeit vorgegeben. Diese Eckpunkte umfassen insbesondere die Dauer der Elternzeit, die Aufteilung und bis wann sie bezogen werden muss. Die Details werden erst bei einer Annahme der Initiative ausgearbeitet.